Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“), Fassung Mai 2023, der KYOCERA SENCO Austria GmbH.
Diese AGB gelten für alle (Verkaufs-)Geschäfte von KYOCERA SENCO Austria GmbH mit Unternehmern im Sinne des § 1 Abs 1 UGB.
- ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1. Diese AGB gelten und sind Bestandteil aller Angebote des Verkäufers und aller (Verkaufs-)Geschäfte, die mit dem Verkäufer abgeschlossen werden, – unter ausdrücklichem Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers – sofern keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer geschlossen werden. Der Käufer stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von den AGB des Verkäufers auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Käufers unwidersprochen bleiben.
Vertragserfüllungshandlungen des Verkäufers gelten insofern nicht als Zustimmung zu abweichenden Bedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.
1.2. In diesen AGB haben die nachfolgenden Begriffe folgende Bedeutung, soweit aus dem Kontext nichts anderes hervorgeht:
„Geschäftstag“ ist ein Tag (außer Samstag, Sonntag und offiziellen Feiertagen), an dem Banken im Land des Verkäufers für den normalen Geschäftsverkehr geöffnet sind;
„Käufer“ ist die Person, die ein Angebot des Verkäufers für den Verkauf der Waren annimmt oder deren Auftrag für die Waren vom Verkäufer akzeptiert wird;
„Bedingungen“ sind die in diesem Dokument dargelegten Verkaufsbedingungen, einschließlich (soweit der Kontext nicht anderes verlangt) aller schriftlich zwischen dem Käufer und Verkäufer vereinbarten speziellen Bedingungen;
„Vertrag“ ist der Vertrag für den Kauf oder Verkauf der Waren sowie für die Reparatur von Geräten;
„Waren“ sind die Waren (einschließlich aller Lieferungen der Waren oder Teile dieser), die der Verkäufer gemäß diesen Bedingungen liefern muss;
„Mindestbestellung“ ist eine Mindestanzahl von Waren, die vom Verkäufer nach eigenem Ermessen für eine beliebige Bestellung festgelegt wird;
„Bestellung“ ist ein Angebot des Verkäufers, das vom Käufer akzeptiert wird, das heißt der Auftrag an den Verkäufer, die Waren an den Käufer zu liefern oder die Abholung durch den Käufer auf dem Geschäftsgelände des Verkäufers oder an einem anderen vereinbarten Ort zu arrangieren;
„Verkäufer“ ist die KYOCERA SENCO Austria GmbH.
- VERKAUFSGRUNDLAGE
2.1. Der Verkäufer verkauft und der Käufer kauft die Waren gemäß diesen AGB unter Ausschluss aller anderen Geschäftsbedingungen des Käufers.
2.2. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.
2.3. Die Mitarbeiter oder Vertreter des Verkäufers sind nicht berechtigt, Zusagen bezüglich der Waren zu machen, sofern diese nicht vom Verkäufer schriftlich genehmigt wurden. Mit Vertragsabschluss anerkennt der Käufer, dass der Vertrag sich auf keine Zusagen stützt, die nicht schriftlich im Vertrag enthalten sind und verzichtet auf sämtliche Rechtsansprüche, die aus einer solchen, nicht ordnungsgemäß vereinbarten Zusage erwachsen.
2.4. Der Verkäufer haftet nicht für etwaige Fehler in Verkaufsprospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstiger Dokumentation.
2.5. Geräte, Pläne, Skizzen, Modelle, Beschreibungen, Bilder und ähnliches sowie eventuelle Anhänge, Aufzeichnungen, Prospekte, Kataloge, Muster und Präsentationen sind Bestandteil der Angebote des Verkäufers und bleiben im (geistigen) Eigentum des Verkäufers. All das, sowie Werkzeuge, die in diesem Zusammenhang vom Verkäufer angefertigt wurden, bleiben Eigentum des Verkäufers, müssen auf Wunsch an den Verkäufer zurückgegeben werden und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Verkäufers nicht an Dritte weitergegeben, vervielfältigt, veröffentlicht oder zur Verfügung gestellt werden, einschließlich auch des nur auszugsweisen Kopierens.
2.6 Sämtliche oben angeführten Unterlagen können jederzeit vom Verkäufer zurückgefordert werden und sind jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, sofern der Vertrag nicht zustande kommt.
2.7 Der Käufer verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
- BESTELLUNGEN UND SPEZIFIKATIONEN
3.1. Hinsichtlich der Richtigkeit des Auftrags (einschließlich entsprechender Spezifikationen) trägt der Käufer die Verantwortung und der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer jegliche erforderlichen Informationen bezüglich der Bestellung unverzüglich zukommen zu lassen, damit diese vertragsgemäß vom Verkäufer ausgeführt werden kann.
3.2. Falls keine vorherige schriftliche Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer erfolgt ist, z. B. im Fall eines Verkaufs direkt auf dem Geschäftsgelände des Verkäufers, wird der Auftrag wirksam, sobald der Verkäufer die Waren der Bestellung (komplett oder teilweise) versendet oder wenn der Verkäufer die Rechnung für diese Waren nach dessen Aufforderung an den Käufer sendet oder aushändigt.
3.3. Menge, Qualität und Beschreibung der Ware entsprechen dem Angebot des Verkäufers (wenn es vom Käufer angenommen wird) oder der Bestellung des Käufers (wenn diese vom Verkäufer angenommen wird).
3.4. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Änderungen an der Ware vorzunehmen, falls diese erforderlich sind um den geltenden Sicherheits- oder anderen gesetzlichen/behördlichen Anforderungen zu entsprechen, soweit durch diese Änderungen der Bestellung keine wesentliche Beeinträchtigung der Qualität oder Leistung entsteht.
- WARENPREIS
4.1. Der Warenpreis entspricht dem vom Verkäufer angebotenen Preis bzw., falls kein Preis angeboten wurde (oder der angebotene Preis nicht länger gültig ist), dem Preis laut Preisliste des Verkäufers, welche zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültig ist. Jedes Angebot ist 30 Tage lang gültig, sofern im Angebot nichts anderes schriftlich festgelegt ist.
4.2. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Käufers und vor Auslieferung der Ware, den Warenpreis anzuheben, um steigende Kosten für den Verkäufer, aufgrund von Änderungen der Lieferdaten, Mengen oder Spezifikationen der Ware auf Wunsch des Käufers oder Verzögerungen, die aufgrund von Anweisungen des Käufers entstehen, Rechnung zu tragen. Dies umfasst auch das Recht des Verkäufers, den Warenpreis anzuheben, wenn dies aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt (insbesondere Epidemien und Pandemien einschließlich COVID-19) verursachter Preissteigerungen erforderlich ist. Der Verkäufer gewährt dem Käufer das Recht, im Falle einer für den Käufer nicht tragbaren Preiserhöhung innerhalb einer Woche nach Benachrichtigung vom Vertrag zurückzutreten.
4.3. Der Preis versteht sich exklusive der Montagekosten, Betriebskosten, Import-, Export- und Stempelgebühren, Abfertigungskosten, gesetzlicher Umsatzsteuer und/oder anderer gesetzlicher Abgaben, die dem Käufer gegebenenfalls zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
- ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1. Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig. 5.2. Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben wurde.
5.3. Falls der Käufer seiner Zahlungspflicht am Fälligkeitstag nicht nachkommt, darf der Verkäufer:
5.3.1. weitere Lieferungen an den Käufer aussetzen,
5.3.2. jegliche vom Käufer gemachte Zahlung auf derartige vom Verkäufer gelieferte Waren (oder einer Ware, die aufgrund eines anderen Vertrages zwischen Käufer und Verkäufer bereitgestellt wurde) anrechnen, wie es der Verkäufer für angemessen hält, und
5.3.3. dem Käufer für ausstehende Zahlungen, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, die gesetzlichen Zinsen gemäß § 456 UGB (derzeit 9,2 Prozentpunkte p.a. über dem Basiszinssatz) für die Dauer des Verzugs verrechnen, wobei zur Berechnung der Zinsen jeder angefangene Monat als vollständiger Monat gilt; hiedurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
5.4. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Verkäufers mit Gegenforderungen des Käufers, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
5.5 Gerechtfertigte Reklamationen des Käufers, berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
- LIEFERUNG
6.1. Alle Lieferung und Leistungen erfolgen ab Werk (Ex Works).
6.2. Alle für die Lieferung der Ware genannten Zeiten, einschließlich des Liefertermins, sind lediglich unverbindliche Schätzungen, sodass der Verkäufer nicht für Verzögerungen bei der Auslieferung der Waren haftet, aus welchem Grund auch immer. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware bereits vor dem angegebenen Liefertermin zu liefern, nachdem er den Käufer in angemessener Weise benachrichtigt hat.
6.3. Sind die Waren in Teillieferungen zu liefern und unterlässt der Verkäufer eine oder mehrere Teillieferungen, oder macht der Käufer hinsichtlich einer oder mehrerer Teillieferungen Ansprüche geltend, ist der Käufer nicht berechtigt, vom gesamten Vertrag zurückzutreten.
6.4. Gerät der Käufer in Annahmeverzug oder erteilt er dem Verkäufer, zum Zeitpunkt der vereinbarten Warenübergabe, keine angemessenen Lieferinstruktionen, kann der Verkäufer, unbeschadet weiterer ihm zustehender Ansprüche oder Rechtsmittel:
6.4.1. die Ware bis zur tatsächlichen Übergabe lagern und vom Käufer angemessene Lagerhaltungskosten (einschließlich Versicherungskosten) verlangen, oder
6.4.2. die Ware zum am Markt erzielbaren Bestpreis, auf Rechnung des Käufers, verkaufen; erzielt der Verkäufer dabei (nach Abzug angemessener Ausgaben für Lagerhaltung, Versicherung und Verkauf) einen Überschuss über den vertraglich vereinbarten Verkaufspreis, so wird er dem Käufer diesen Differenzbetrag gutschreiben.
- GEFAHRENÜBERGANG UND EIGENTUMSVORBEHALT
7.1. Die Gefahr für den Untergang oder die Beschädigung der Ware gehen an den Käufer über:
7.1.1. wenn die Ware auf dem Betriebsgelände des Verkäufers ausgeliefert wird zum Zeitpunkt der Benachrichtigung des Käufers, durch den Verkäufer über die Bereitstellung der Ware zur Abholung, oder
7.1.2. wenn die Ware durch den Verkäufer oder auf dessen Anweisung versendet wird, zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer oder an den Transporteur, egal von wem dieser beauftragt wurde.
7.2. Die Waren des Verkäufers bleiben bis zu der vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.
7.3. Bis zum Übergang des Eigentums an den Waren auf den Käufer muss dieser die Waren treuhänderisch für den Verkäufer halten und die Ware getrennt von seinem Eigentum und dem Eigentum Dritter aufbewahren sowie das Vorbehaltsgut in geeigneter Weise lagern, sichern und versichern sowie als Eigentum des Verkäufers kennzeichnen. Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Käufer die Ware im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb nutzen. Verkauft der Käufer die Waren nicht an Endverbraucher, tritt er schon jetzt seine Forderungen gegen Dritte aus der Weiterveräußerung von Waren, die im Eigentum des Verkäufers stehen, bis zur Erfüllung aller Ansprüche des Verkäufers gegen ihn zahlungshalber ab, und verpflichtet sich, seinen Käufer spätestens bei Vertragsabschluss darüber zu informieren, und die Anmerkung der Abtretung in seinen Büchern zu veranlassen. Der Käufer verpflichtet sich darüber hinaus, den Drittschuldner unverzüglich bekannt zu geben. Der Verkäufer ist berechtigt, die Einziehung der Forderungen beim Drittschuldner selbst vorzunehmen.
7.4. Wenn der Käufer die Ware nicht rechtzeitig bezahlt, ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer Angemessenen Frist, vom Vertrag zurückzutreten und vom Käufer die Herausgabe der Ware zu verlangen.
7.5. Der Käufer ist nicht berechtigt, Waren, die im Eigentum des Verkäufers verbleiben, zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen, tut der Käufer dies dennoch, werden alle Forderungen, die der Käufer dem Verkäufer schuldet (unbeschadet sonstiger ihm zustehender Rechte und Rechtsmittel) unverzüglich fällig und zahlbar.
- GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
8.1. Der Verkäufer leistet für die Ware innerhalb von 12 Monaten ab Übergabe gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Gewähr, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe dem Vertrag entspricht. Der Käufer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
8.2. Dem Verkäufer trifft keine Haftung für Mängel der Waren, die aufgrund einer Skizze, Plan, Konstruktion oder anderen vom Käufer zur Verfügung gestellten Unterlagen entstehen.
8.3. Mit Ausnahme der gemäß diesem Punkt 8 vom Verkäufer zu erbringenden Gewährleistung, werden alle ausdrücklichen oder stillschweigend, sich durch ein Gesetz oder Gewohnheitsrecht ergebenden Gewährleistungen, Bedingungen und anderen Bestimmungen hiermit bis zum gesetzlich zulässigen Höchstumfang ausgeschlossen.
8.4. Der Verkäufer leistet keine Gewähr für Mängel, welche durch den Käufer verursacht wurden, insbesondere die durch falsche Lagerung ungeachtet der Anweisungen des Verkäufers oder durch Lagerung in ungeeigneten oder feuchten Umgebungen entstehen, oder für Mängel, die durch normale Abnutzung, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, außergewöhnliche Betriebsbedingungen, die Missachtung der (mündlichen oder schriftlichen) Anweisungen des Verkäufers, Missbrauch, Modifikation oder Reparatur der Ware ohne Einwilligung des Verkäufers entstehen.
8.5. Die Ware ist nach der Übergabe unverzüglich durch den Käufer zu untersuchen. Der Käufer hat dabei sämtliche qualitativen oder quantitativen festgestellten Mängel der Ware (Menge, Größe, Gewicht, Verpackung und/oder Beschädigung), unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels, innerhalb von 5 Werktagen nach Übergabe, gegenüber dem Verkäufer, bei sonstigem Verlust sämtlicher Ansprüche wegen Mangelhaftigkeit der Ware, insbesondere Gewährleistungs-, Mangelschadenersatz- und Irrtumsanfechtungsansprüchen, schriftlich zu rügen.
8.6. Liegt ein Mangel der Ware gemäß diesem Punkt 8 vor, der vom Käufer gemäß Punkt 8.5. rechtzeitig gerügt wurde, hat der Verkäufer nach eigenem Ermessen das Recht, entweder die mangelhafte Ware auszutauschen oder den Preis der Ware (bzw. den entsprechenden Anteil daran) zu reduzieren. Die anderen Gewährleistungsbehelfe werden ausdrücklich ausgeschlossen, abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetz wegen des Rechts auf Wandlung zusteht.
8.7. Die Beschränkungen der Gewährleistung und die Rügepflicht des Käufers gemäß diesem Punkt 8 gelten auch für den Fall, dass der Käufer Schadenersatz statt Gewährleistung für Mängel der Ware begehrt.
8.8. Der Verkäufer haftet mit Ausnahme von Personenschäden nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bis zu einer Höhe von € 1.000.000,–.Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche gegen den Verkäufer verjähren nach sechs Monaten ab Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen, spätestens jedoch zwei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis.
8.9. Der Verkäufer ist gegenüber dem Käufer nicht haftbar und es wird nicht als ein Verstoß gegen den Vertrag angesehen, wenn die Verpflichtungen des Verkäufers in Bezug auf die Waren verspätet oder nicht erfüllt werden, wenn diese Verspätung oder Nichterfüllung auf höhere Gewalt oder sonstige vom Verkäufer nicht vertretbare Ereignisse, wie Ausschreitungen, Streik, Aussperrung, Arbeitskampf oder Arbeitsunterbrechung, Unfall, Ausfall der Anlage oder Maschinen, Feuer, Hochwasser, Pandemien oder Epidemien (einschließlich COVID-19) Probleme bei der Einstellung von Arbeitskräften, dem Erwerb von Material oder beim Transport, verursacht wird.
8.10. Allfällige Regressforderungen, die der Käufer oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen den Verkäufer richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Verkäufers verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
- ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT DES KÄUFERS
9.1. Bei begründeten Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, jedenfalls aber bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers, oder bei (drohender) Schließung des Unternehmens bzw. Beendigung des Geschäftsbetriebes des Käufers, sofern dies nicht zum Zwecke eines Unternehmenszusammenschlusses oder Umstrukturierung dient, hat der Verkäufer das Recht die Leistung zu verweigern, solange die Gegenleistung nicht erfolgt oder sichergestellt ist (Zug-um-Zug Abwicklung).
- VERSICHERUNG
10.1. Der Käufer schließt auf eigene Kosten eine ausreichende Haftpflichtversicherung ab (einschließlich allgemeiner Haftpflicht, Produkthaftung, Arbeitgeberhaftung und Abdeckung von Folgeschäden.
- SONSTIGE BESTIMMUNGEN
11.1. Sämtliche Benachrichtigungen durch jeweils eine Partei an die andere, die nach vorliegenden Geschäftsbedingungen erforderlich oder möglich sind, haben in schriftlicher Form zu erfolgen und müssen an die Adresse der Empfängerpartei an deren eingetragenen Firmensitz bzw. Hauptniederlassung gerichtet sein, oder an eine andere Adresse, die der benachrichtigenden Partei zum relevanten Zeitpunkt gemäß dieser Bestimmung bekannt gegeben worden ist.
11.2. Das Versäumnis des Verkäufers, eine Bestimmung oder ein Recht, das sich aus dem Vertrag ergibt, durchzusetzen oder auszuüben, stellt keinen Verzicht auf eine solche Bestimmung oder ein solches Recht dar und ist auch nicht als solcher auszulegen und beeinträchtigt in keiner Weise das Recht des Verkäufers, diese Bestimmung oder dieses Recht durchzusetzen oder auszuüben.
11.3. Sollte irgendeine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, deren Wirkungen dem Inhalt und der wirtschaftlichen Zielsetzung der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommen. Für den Fall einer vertraglichen Regelungslücke gilt jene Bestimmung als vereinbart, welche redliche Parteien vereinbart hätten, wären sie sich diesem Umstand Lücke bewusst gewesen.
11.4. Diese AGB sowie alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesen AGB unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie aller Verweisungsnormen auf ausländische Rechtsordnungen.
11.5. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist ausschließlich das in Handelssachen sachlich zuständige Gericht für Wien zuständig.